Nutzungsvertrag
Bliq Fahrer-App

1    Definitionen

Bliq:
meint die Bliq GmbH, Mariendorfer Damm 1, 12099 Berlin.

Bliq Fahrer-App:
bezeichnet die Smartphone-Anwendung, die den Fahrdienstleistern und ihren Fahrern für die  Vermittlung von Taxi- und Mietwagenfahrten von Bliq zur Verfügung gestellt  wird.

Drittanbieter:
meint andere Anbieter als Bliq, die Vermittlungsdienste  für Fahrdienstleister anbieten, wobei die Vermittlungsdienste in der Regel  über eine Fahrer-App erbracht werden.

Fahrer:
ist ein(e) Fahrer(in), der/die für einen  Fahrdienstleister (Taxi- oder Mietwagenunternehmer) tätig und in dessen Namen  registriert ist.

Fahrdienstleister:
meint den Taxiunternehmer oder Mietwagenunternehmer,  der mit Bliq einen gesonderten Vermittlungsrahmenvertrag abgeschlossen hat.

Fahrdienstleistung:
ist die Beförderungsleistung, die vom  Fahrdienstleister selbst oder einem Fahrer als Verkehr mit Mietwagen (§ 1  Abs. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 46 Abs. 2 Nr. 3, § 49 Abs. 4 PBefG) oder  Taxen (§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 46 Abs. 2 Nr. 1, § 47 PBefG) im  eigenen Namen, unter eigener Verantwortung und für eigene Rechnung des  Fahrdienstleisters gegenüber einem Fahrgast erbracht wird, der diese  Beförderungsleistung über die Bliq-App für Fahrgäste angefragt und mit dem Fahrdienstleister  vereinbart hat.

Mietwagenunternehmer:
bezeichnet eine Gesellschaft oder einen  Einzelunternehmer, der/die im Besitz einer Genehmigung zur Beförderung von  Personen im Verkehr mit Mietwagen (§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 46  Abs. 2 Nr. 3, § 49 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz („PBefG“))  ist und die/der im eigenen Namen, unter eigener Verantwortung und für eigene  Rechnung Fahrdienstleistungen unter Nutzung der Bliq Services selbst oder  durch einen oder mehrere Fahrer erbringt.

Nutzer:
meint den Fahrerdienstleister und/oder  Fahrer, der sich bei Bliq für die Nutzung der Bliq Fahrer-App und der von  Bliq bereitgestellten Vermittlungsservices registriert hat.

Nutzungsvertrag:
ist der zwischen Bliq und  dem Nutzer auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossene  Vertrag über die Bereitstellung und Nutzung der Bliq Fahrer-App.

Taxiunternehmer:
bezeichnet eine Gesellschaft oder einen  Einzelunternehmer, der/die im Besitz einer Genehmigung zur Beförderung von  Personen im Verkehr mit Taxen (§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 46  Abs. 2 Nr. 1, § 47 PBefG) ist und die/der im eigenen Namen, unter  eigener Verantwortung und für eigene Rechnung Fahrdienstleistungen unter  Nutzung der Bliq Services selbst oder durch einen oder mehrere Fahrer  erbringt.

2    Geltungsbereich

2.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Bedingungen für die Bereitstellung und Nutzung der Bliq Fahrer-App.

2.2
Die Bliq Fahrer-App umfasst Vermittlungsfunktionen sowohl für Mietwagen- als auch für Taxifahrten.

2.3
Bei der erstmaligen Installation der Bliq Fahrer-App und Registrierung gemäß Ziff. 3 erkennt der Nutzer diese AGB als rechtsverbindlich an.

2.4
Es gelten ausschließlich diese AGB von Bliq. Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen eines Nutzers widerspricht Bliq hiermit ausdrücklich. Bedingungen eines Nutzers werden nicht einbezogen, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich durch Bliq zugestimmt.

3    Registrierung und Vertragsschluss

3.1
Die Nutzung der Bliq Fahrer-App setzt voraus, dass sich derNutzer registriert und ein Konto („Nutzerkonto“) eingerichtet hat. Für die Registrierung und Einrichtung desNutzerkontos muss der Nutzer die erforderlichen Informationen vollständig und korrekt angeben. Durch Anklicken der Anmeldeschaltfläche (in der Regel steht auf dieser Schaltfläche "Anmeldung" oder eine ähnliche Formulierung) am Ende des Registrierungsvorgangs fordert Bliq den Nutzer auf, ein Nutzerkonto zu eröffnen, und der Nutzer bietet an, den Vertrag gemäßdiesen AGB abzuschließen. Bliq kann diesen Antrag annehmen, indem es das Nutzerkonto eröffnet und dem Nutzer Zugang hierzu gewährt.

3.2
Die Registrierung ist nur möglich, wenn der Nutzer

  • der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt und
  • die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung (https://www.bliq.app/policy-drv) bestätigt hat.

Um das Registrierungsformular absenden zu können, muss der Nutzer daher die vorgenannte Zustimmung und Bestätigung erklärt haben.

3.3

Der Nutzerverpflichtet sich bei der Registrierung aktuelle, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Der Nutzer hat sämtliche persönliche Datenwährend der Dauer seines Nutzerkontos stets auf dem aktuellen Stand zu halten.

3.4

Als Teil des Registrierungsprozesses erhält der Nutzer aufsein Angebot zum Abschluss des Nutzungsvertrages hin eine automatisierte SMS an die angegebene Mobiltelefonnummer mit einem Bestätigungscode, um dieTelefonnummer zu verifizieren. Hierbei wird die Mobiltelefonnummer des Nutzers mit dessen Nutzerkonto verknüpft und der Datenbank von Bliq hinzugefügt. Wenn der Nutzer seine Mobiltelefonnummer nicht mehr verwendet, muss er Bliq innerhalb von 7 Tagen benachrichtigen, damit Bliq seine Kontodaten anonymisieren kann. Wenn der Nutzer Bliq nicht über eine Änderung seiner Nummer informiert, kann der Mobilfunkbetreiber des Nutzers dieselbe Handynummer an eine neue Person vergeben, die dann bei der Nutzung der Bliq-App Zugriff auf die Daten des Nutzers haben kann.

3.5

Den für die Verzifizierung seiner Mobiltelefonnummer zur Verfügung gestellten Code muss der Nutzer geheim halten und in angemessener Weise vor der Einsichtnahme durch Dritte schützen. Der Nutzer muss Bliq über eine unberechtigte Nutzung seines Nutzerkontos durch Dritte – oder bei einem entsprechenden Verdacht – umgehend per E-Mail (support@bliq.ai) in Kenntnis setzen.

4    Leistungsbeschreibung und Vertragsgegenstand

4.1

Bliq vermittelt Fahrdienstleistern potenzielle Fahrgäste, die über Bliq eine Fahrdienstleistung suchen. Zum Zweck der Entgegennahme der Aufträge für Fahrdienstleistungen und der Durchführung der Fahrdienstleistungen stellt Bliq dem Fahrdienstleister und dessen Fahrer(n) die Bliq Fahrer-App zur Verfügung. Die Vermittlungsleistung erfolgt im Verhältnis zwischen Bliq und dem Fahrdienstleister und ist nicht Gegenstand dieser AGB, sondern einer gesonderten Vereinbarung („Vermittlungsrahmenvertrag“).

4.2

Zusätzlich bietet die Bliq Fahrer-App den Nutzern die Möglichkeit, die Fahrer-Apps anderer Anbieter mit der Bliq Fahrer-App zu verknüpfen und zentral in der Bliq Fahrer-App zu verwalten („Super-App Funktion").  

4.3    Vermittlungsfunktion

4.3(a)

Für die Nutzung der Vermittlungsdienste von Bliq, die Entgegennahme der Aufträge und Durchführung der vermittelten Fahrdienstleistungen durch den Fahrer, muss die Bliq Fahrer-App verwendet werden, die Bliq den Fahrdienstleistern (etwa wenn sie als Einzelunternehmer selbst fahren) bzw. die für ihn tätigen und auf seinen Namen registrierten Fahrern (Fahrdienstleister und Fahrer im Folgenden die „Nutzer“) zu diesemZweck und nach Maßgabe des Vermittlungsrahmenvertrages und dieser AGB zugänglich macht.

4.3(b)

Soweitder Fahrdienstleister als Mietwagenunternehmerhandelt, stellt Bliq dem Fahrdienstleisterzum Zweck der Vermittlung ein Fleet Owner Dashboard zur Nutzung an dessenBetriebssitz nach Maßgabe des Vermittlungsrahmenvertrages zur Verfügung.

4.3(c)
Fahrgäste, die von Bliq vermittelt werden, bezahlen ihre Fahrten entweder bargeldlos über die Bliq-App für Fahrgäste mit der Bezahlen per App-Funktion oder sofern das Fahrzeug über die gesetzlichen Voraussetzungen verfügt, direkt bar an den Fahrer. Einzelheiten regelt der Vermittlungsrahmenvertrag.

4.3(d)

Die Fahrer unterliegen keinerlei Weisungen von Bliq sondern ggf. nur Weisungen von ihren jeweiligen Taxi- oder Mietwagenunternehmen. Bliq macht Mietwagenfahrern insbesondere keine Vorgaben hinsichtlich Einsatzzeit und Einsatzort.

4.4    Bliq Super-App Funktion

4.4(a)
‍Die in der Bliq Fahrer-Appbereitgestellte Super-App Funktion bietet dem Nutzer die Möglichkeit, die Fahrer-Appsvon Drittanbietern mit der Bliq Fahrer-App zu verknüpfen und so die Vermittlungsdienstedieser Drittanbieter zusammen mit dem Vermittlungsdienst von Bliq gemeinsam in

4.4(b)
Zur Ermöglichung der Super-App Funktion muss der Nutzer seine Benutzerkonten bei den jeweiligen Drittanbietern durch Eingabe der jeweiligen Zugangsdaten mit der Bliq Fahrer-App verknüpfen. Bliq wird diese Zugangsdaten ausschließlich in dem Umfang verwenden, der zu dem Zweck erforderlich ist, die Verknüpfung der Benutzerkonten zu verwalten und die Super-App Funktion zu ermöglichen.

4.4(c)
Der Nutzer erteilt Bliq die Erlaubnis, in seinem Namen und in seinem Auftrag alle Daten und Informationen von seinen Benutzerkonten bei den Drittanbietern abzurufen, die er mit der Bliq-App verknüpft hat, soweit diese Daten und Informationen für die volle Funktionalität der Super-App Funktion erforderlich sind. Bliq übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten.

4.4(d)
Die Drittanbieter, deren Fahrer-Apps mit der Bliq Fahrer-App verknüpft werden können, sind in keiner Weise mit Bliq rechtlich verbunden. Soweit der Nutzer die Vermittlungsdienste oder andere Leistungen eines Drittanbieters in Anspruch nimmt, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen des bestehenden oder noch zu begründenden Vertragsverhältnisses zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Drittanbieter.

4.4(e)
Bliq übernimmt keine Haftung für die Leistungen der Drittanbieter und ist auch sonst in keiner Weise verantwortlich für den Inhalt, den Betrieb und die Verfügbarkeit der Leistungen und Angebote der Drittanbieter. Bliq handelt auch nicht als Vertreter oder Erfüllungsgehilfe der Drittanbieter. Ebenso wenig handelt Bliq als Vertreter oder Erfüllungsgehilfe des Nutzers gegenüber dem Drittanbieter. Bei Fragen, Ansprüchen oder Beschwerden in Bezug auf die Leistungen eines Drittanbieters, muss sich der Nutzer an den jeweiligen Drittanbieter wenden.

4.4(f)
Die Daten, die Bliq für die Ermöglichung der Super-App Funktion verwendet, bestehen oder stammen ganz oder teilweise aus Daten, die von Dritten, einschließlich der Drittanbieter, zur Verfügung gestellt werden („Drittdaten“). Für die Qualität der Daten sind allein der Nutzer und der jeweilige Drittanbieter verantwortlich. Bliq ist nicht dafür verantwortlich und nicht dazu in der Lage, die Qualität dieser Drittdaten sicherzustellen oder zu beurteilen.

5    Ortung,Daten Dritter

5.1
Für die Durchführung der genannten Services wird bei eingeschalteter Ortungsfunktion der aktuelle Standort des jeweils suchenden Fahrgastes und der aktuell als Fahrer teilnehmenden Nutzer geortet.

5.2
Personenbezogene Daten anderer Beteiligter, die dem Nutzer über die Bliq Fahrer-App übermittelt oder bekanntwerden, dürfen von ihm nicht zu anderen Zwecken als zur Erbringung der vermittelten Leistung verarbeitet und/oder an unbeteiligte Dritte übermittelt werden. Anderes gilt nur dann, wenn eine ausdrückliche Einwilligung des anderen Beteiligten vorliegt.

6    Allgemeine Vertragspflichten des Nutzers

6.1
Die Nutzung der Bliq Fahrer-App setzt voraus, dass zuvor ein gesonderter Vermittlungsrahmenvertrag zwischen Bliq und dem Fahrdienstleister, für den der Nutzer als Fahrer tätig ist, abgeschlossen wurde. Wenn der Nutzer als Einzelunternehmer handelt ist er jedoch Fahrdienstleister und Fahrer in einer Person.

6.2
Der Nutzer darf die Bliq Fahrer-App als Taxifahrer oder als Mietwagenfahrer nur dann nutzen, wenn er alle erforderlichen Genehmigungen nachdem für den Verkehr mit Taxen bzw. Mietwagen besitzt und alle gesetzlichen Vorgaben für den Verkehr mit Taxen bzw. Mietwagen beachtet und erfüllt.

6.3
Als Mietwagenfahrer ist der Nutzer insbesondere verpflichtet, die Rückkehrpflicht zum Betriebssitz nach § 49 Abs. 4 PBefG einzuhalten. Der Mietwagenfahrer ist nur insoweit zur Nutzung der Bliq Fahrer-App berechtigt.

7    Nutzung der Bliq-Fahrer-App

7.1
Der Nutzer darf die Bliq Fahrer-App nur mit seinem eigenen, bei der Registrierung eingerichteten Nutzerkonto nutzen.

7.2
Der Nutzer hat selbst und auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass das für die Bliq Fahrer-App genutzte Endgerät die erforderlichen technischen Voraussetzungen erfüllt. Hierzu gehören insbesondere die Konfiguration und Leistungsfähigkeit des Endgerätes, die Aktualität der erforderlichen Software sowie der Zugang zum Internet. Das für die Nutzung der Bliq Fahrer-App erforderliche Endgerät ist im Fahrzeug fest zu installieren und beider Benutzung sind die Vorgaben der örtlich geltenden Straßenverkehrsvorschriften und -gesetze zu beachten.

8    Nutzungsrechte

8.1
Bliq räumt dem Nutzer, soweit dies für die Nutzung der Funktionen der Bliq Fahrer-App im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich ist, ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht-übertragbares und jederzeit widerrufliches Recht zur Nutzung der App ein.

8.2
Dem Nutzer ist es untersagt, die Bliq Fahrer-App ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu vermieten oder zu verleasen, zu bearbeiten oder anderweitig umzugestalten, oder unterzulizensieren. Dem Nutzer ist es des Weiteren untersagt, die Bliq Fahrer-App zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln („Reverse Engineering“) oder durch automatisierteDatenabfragen z.B. mit sogenannten „Crawlern“, Daten auszulesen oder zu sammeln. Der Nutzer hat die Bliq Fahrer-App so zu nutzen, dass keine Beeinträchtigungen, Überlastungen oder Schäden an dieser auftreten und der mit dieser Bliq Fahrer-App verfolgte Zweck weder gefährdet noch umgangen wird. Der Nutzer wird weder selbst noch durch Dritte Sicherheitsvorkehrungen der Bliq Fahrer-App umgehen oder verändern.

8.3
Der Nutzer räumt Bliq an den Nutzerinhalten das nichtausschließliche, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, räumlich unbegrenzte Recht ein, diese Nutzerinhalte zum Zweck der Bereitstellung der Bliq Services in dem dafür nötigen Umfang zu nutzen. Das von dem Nutzergewährte Nutzungsrecht erfasst daher das Recht, die Inhalte technisch zu vervielfältigen (z.B. im Rahmen der Speicherung), zu bearbeiten sowie über die Bliq-App öffentlich zugänglich zu machen. Das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung endet mit dem Zeitpunkt, in dem der Nutzer einen eingestellten Inhalt aus der Bliq-App entfernt oder sein Nutzerkonto löscht.

9    Datenschutz

9.1
Bliq verarbeitet personenbezogene Daten der Nutzer wie in der Datenschutzinformation beschrieben. Die jeweils aktuelle Fassung ist hier abrufbar https://www.bliq.app/policy-drv

9.2
Für die Verarbeitungpersonenbezogener Daten Dritter im Rahmen der Bliq Super-App Funktion istNutzer verantwortlich. Hierzu schließen Bliq und Nutzer die im Addendumbeigefügte Vereinbarung personenbezogener Daten im Auftrag ab.

10    Verantwortlichkeit für Inhalte

10.1
Dem Nutzer ist es untersagt, die Bliq Fahrer-App zu nutzen, um rechtswidrige, jugendgefährdende, herabwürdigende und/oder anderweitig beleidigende sowie sonstige unrechtmäßige Inhalte hochzuladen, zu speichern, zu übertragen oder zu verbreiten. Dies beinhaltet auch die rechtswidrige Verbreitung von Inhalten unter Verstoß gegen das Datenschutzrecht, Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte, Leistungsschutzrechte, Persönlichkeitsrechte und/oder sonstige Rechte Dritter.  

10.2
Der Nutzer ist allein für die von ihm im Rahmen der Nutzung der Bliq Fahrer-App übermittelten Inhalte verantwortlich. Er ist verpflichtet, sich unter Wahrung der guten Sitten und dem Gebot der Sachdienlichkeit an Recht und Gesetz zu halten. Dem Nutzer werden im Verhältnis zu Bliq auch Inhalte zugerechnet, die von Dritten oder einem weiteren Nutzer erstellt oder zur Verfügung gestellt werden und die unter seiner Registrierung übermittelt werden.

10.3
Bliq behält sich das Recht vor, ohne sich dazu zu verpflichten, übermittelte Inhalte des Nutzers daraufhin zu prüfen, ob sie im Einklang mit den nach diesem Nutzungsvertrag zulässigen Nutzungen stehen. Im Falle eines Verstoßes oder der Wahrscheinlichkeit eines Verstoßes ist Bliq berechtigt, Inhalte des Nutzers zu sperren, zu verändern und auch zu löschen. Ferner ist Bliq berechtigt, das Nutzerkonto des jeweiligen Nutzers zu sperren und diesen Nutzungsvertrag zu kündigen. Davon unberührt bleibt die Geltendmachung sonstiger Ansprüche seitens Bliq.

11    Schutzrechte Dritter, Freistellung

11.1
Der Nutzer stellt Bliq von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadenersatzansprüchen, frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte, insbesondere die Fahrgäste, gegen Bliq wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Nutzer oder ihm zurechenbaren Dritte auf der Bliq Fahrer-App hochgeladenen oder generierten Inhalte oder wegen einer sonstigen Nutzung der Bliq Fahrer-App durch den Nutzer geltend machen, insbesondere wegen eines Verstoß gegen die Pflichten aus Ziffer 10 dieser AGB. Der Nutzer übernimmt alle Kosten, die Bliq aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehen, soweit sie nicht unangemessen sind, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadenersatzansprüche von Bliq bleiben unberührt.

11.2
Werden durch die Nutzung der Bliq Fahrer-App durch den Nutzer Rechte Dritter verletzt, wird der Nutzer die vertragswidrige und/oder gesetzwidrige Nutzung der Bliq Fahrer-App sofort einstellen.

11.3
Der Nutzer ist verpflichtet, sofern Dritte aufgrund seiner Rechtsverletzung Ansprüche gegenüber Bliq geltend machen, Bliq umfassend und umgehend zu informieren, soweit dies zur Prüfung und Verteidigung erforderlich ist.

12    Ausschluss von der Nutzung

12.1
Aufgrund von gravierenden Verstößen gegen die sich aus Gesetzen und/oder den anwendbaren vertraglichen Vereinbarungen ergebenden Pflichten, insbesondere bei Verstößen des Nutzers gegen die Pflichten gemäß Ziffer 6 und 7, kann der Nutzer vorübergehend oder dauerhaft von der Nutzung der Bliq Fahrer-App insgesamt oder von einzelnen Teilleistungen ausgeschlossen werden. Das Kündigungsrecht gemäß Ziff. 17 bleibt hiervon unberührt.

12.2
Eine Sperrung erfolgt unter anderem auch dann, wenn der Fahrdienstleister, für den der Nutzer als Fahrer tätig ist, seiner Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung nicht rechtzeitig nachkommt, die erteilte Einzugsermächtigung widerruft oder der Nutzer nach der Annahme einer Fahrt bzw. nach einer Vorbestellung die Beförderung nicht ausführt, ohne dass hierfür ein besonderer Grund vorliegt und er diesen nachweist.

13    Verfügbarkeit

Bliq übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Verfügbarkeit und Beschaffenheit der Bliq-App. Der Nutzer hat dementsprechend keinen Anspruch darauf, dass die Bliq-App ständig, ununterbrochen und fehlerfrei verfügbar ist. Bliq ist jedoch bemüht, Beeinträchtigungen oder andere Einschränkungen der Bliq-App, soweit dies technisch möglich ist, zu vermeiden. Aufgrund der Weiterentwicklung der Bliq-App und Wartungsarbeiten kann es jedoch zu temporären Nutzungseinschränkungen kommen.

14    Änderungen der Fahrer-App

14.1       
Bliq beabsichtigt, dass die Bliq Fahrer-App stets dem neuesten Stand der Technik entspricht. Bliq ist berechtigt, regelmäßig Updates, neue Versionen oder Upgrades des Dienstes (im Folgenden einheitlich als "Update(s)" bezeichnet) durchzuführen oder einzuführen, um die Bliq Fahrer-App an neue technische oder kommerzielle Anforderungen anzupassen, neue Funktionen zu implementieren oder Änderungen an bestehenden Funktionalitäten vorzunehmen, um die Bliq Fahrer-App zu verbessern. Bliq wird den Nutzer nach Möglichkeit rechtzeitig im Voraus über Aktualisierungen informieren. Eine Vorankündigung ist jedoch unter anderem nicht erforderlich

a)für den Fall, dass Störungen oder Sicherheitsprobleme innerhalb Bliq Fahrer-App dringend durch ein Update behoben werden sollen; oder

b)wenn mit dem Update keine nennenswerten Änderungen an der Nutzbarkeit der Bliq Fahrer-App durch den Nutzer verbunden sind.

14.2       
Wenn und soweit (i) die Eignung der Bliq Fahrer-App für den Verwendungszweck wesentlich beeinträchtigt wird oder (ii) ein für den Verwendungszweck wesentliches Merkmal durch ein Update entfernt oder wesentlich geändert wird (ein solches Update eine "Wesentliche Änderung"), wird Bliq den Nutzer mindestens zwei (2) Wochen vor Inkrafttreten der Wesentlichen Änderung in Textform über deren Einführung informieren (eine "Änderungsmitteilung"). Widerspricht der Nutzer der Wesentlichen Änderung nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform ("Widerspruchsmitteilung"), wird die Wesentliche Änderung Vertragsbestandteil. Bliq wird den Nutzer mit jeder Änderungsmitteilung auf seine Rechte in Bezug auf die Wesentliche Änderung hinweisen, insbesondere auf (i) dasWiderspruchsrecht, (ii) die Widerspruchsfrist und (iii) die Rechtsfolgen bei nicht rechtzeitiger Erklärung des Widerspruchs gegen die Wesentliche Änderung.

14.3       
Widerspricht der Nutzer der Wesentlichen Änderung, wird Bliq dem Nutzer die Bliq Fahrer-App auch ohne die Wesentliche Änderung zur Nutzung zur Verfügung stellen, es sei denn, dies ist aus technischen oder organisatorischen Gründen unmöglich oder Bliq nicht zumutbar. Im letzteren Fall ist der Nutzer berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Macht der Nutzer von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird die Wesentliche Änderung Vertragsbestandteil.

15    Bewertungssystem

15.1   
Der Fahrer erkennt hiermit an, dass die Fahrgäste ihn bewerten und ein Feedback zur Qualität der von ihm durchgeführten Fahrdienstleistung hinterlassen können, um einen qualitativ hochwertigen Service zu gewährleisten und den Fahrgästen zusätzliche Vergewisserung zu bieten. Die durchschnittliche Bewertung wird mit dem jeweiligen Fahrerkonto verknüpft und darf Fahrgästen zur Verfügung gestellt werden, die Fahrdienstleistungen anfordern. Es wird davon ausgegangen, dass die Fahrgäste ihre Bewertungen und Kommentare nach bestem Wissen und Gewissen abgeben. Wenn und soweit Bliq feststellt, dass eine Bewertung oder ein Kommentar unrichtig ist oder nicht in gutem Glauben abgegeben wurde, wird Bliq diese Bewertung oder diesen Kommentar nicht bei der Berechnung der Durchschnittsbewertung berücksichtigen.

15.2   
Zusätzlich zur Bewertung nach Ziff. 15.1 werden im Konto des Fahrdienstleisters der Aktivitätsgrad der Fahrdienstleister und ihrer Fahrer sowie relevante Aktivitätswerte angezeigt; auf diese Weise sollen die Fahrdienstleister bei der Bewertung der Leistung ihrer Fahrer unterstützt werden.  

16    Haftungsbeschränkung

Vorbehaltlich der folgenden Einschränkungen bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte:

16.1
Die verschuldensunabhängige Haftung von Bliq für anfängliche Sachmängel des Mietgegenstandes (§ 536a Absatz 1, 1. Alternative BGB) wird ausgeschlossen.

16.2
Bliq haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist von der schädigenden Partei, ihrer gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit Bliq für eine grob fahrlässige Pflichtverletzung gemäß Satz 1 haftet, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

16.3
Darüber hinaus haftet Bliq jeweils auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher wesentlicher Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung von Bliq aber auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

16.4
Weiterhin haftet Bliq jeweils uneingeschränkt für die von Bliq zu vertretenden Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Ferner haftet Bliq auch, soweit Bliq bezüglich der Vertragsprodukte eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, im Rahmen dieser Garantie.

16.5
Bliq haftet nicht für Schäden, die auf eine ungeeignete, unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung der Bliq Fahrer-App zurückzuführen sind.

16.6
Eine über die Ziff. 16.1 bis 16.5 hinausgehende vertragliche oder gesetzliche Haftung ist – soweit sie nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

16.7
Soweit die Haftung von Bliq ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie für Bliqs Haftung für deren Verhalten.

16.8
Wird durch die Verwendung der Bliq Fahrer-App oder die Zusendung von Daten die Hard- oder Software des Nutzers beeinträchtigt oder beschädigt, haftet Bliq nur nach den in vorstehender Ziffern festgelegten Grundsätzen. Der Nutzer ist verpflichtet, die von ihm auf der Bliq Fahrer-App gespeicherten Daten anderweitig zu sichern. Bliq haftet dem Nutzer nicht für den Verlust seiner auf der Bliq Fahrer-App gespeicherten Daten.

16.9
Bliq haftet wie in Ziff. 4.4 geregelt auch nicht für das Verhalten der Drittanbieter. Auch übernimmt Bliq keine Haftung für die Übereinstimmung der nach diesen AGB geschuldeten Dienste mit den Nutzungsbedinungen Drittter (einschließlich der Drittanbieter). Der Nutzer kann aus der Deaktivierung oder Kündigung seines Kontos oder seiner Vereinbarung mit einem Drittanbieter keine Ansprüche gegen Bliq herleiten.

17    Vertragslaufzeit und Beendigung

Der Vertrag kommt mit der Annahme der AGB bei der Registrierung durch den Nutzer zustande, wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beidenParteien jederzeit gekündigt werden.

18    Schlussbestimmungen
18.1    Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Bliq behält sich das Recht vor, diese AGB von Zeit zu Zeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Nutzer werden über die Änderung jeweils mit angemessener Frist in geeigneter Weise unter Mitteilung des Inhalts der Änderungen informiert (z.B. per E-Mail, Push-Mitteilung, Mitteilung im Nutzerkonto). Die geänderten oder neuen AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Nutzer nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Änderungen in Textform (z.B. E-Mail) widerspricht. Soweit der Nutzer nicht widerspricht, gelten die geänderten Regelungen im Verhältnis zu ihm als angenommen. Bliq wird die Nutzer in der Mitteilung über die Änderungen über die Bedeutung ihres Schweigens bis zum Ablauf dieser 4-Wochen-Frist hinweisen. Es bleibt dem Nutzer freigestellt, den Vertrag unter Bezugnahme auf die mitgeteilte Änderung innerhalb der vorgenannten vierwöchigen Frist zu kündigen.

18.2    Anwendbares Recht, Gerichtsstand

18.2(a)
Das Vertragsverhältnis zwischen Bliq und den Nutzern sowie alle sich daraus ergebenden oder damit verbundenen Rechtsstreitigkeiten unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des UN-Kaufrechts.

18.2(b)
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Geschäftssitz von Bliq (Berlin), vorausgesetzt, dass der Nutzer ein Kaufmann im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuchs ist oder der Nutzer bei Klageerhebung keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. 

18.3    Informationen zur Online-Streitbeilegung

18.3(a)
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) geschaffen. Die OS-Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen erwachsen. Sie können die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: ec.europa.eu/consumers/odr.

18.3(b)
Bliq ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

18.4    Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, nicht durchsetzbar sein oder sollten diese eine Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Geschäftsbedingungen am nächsten kommt.

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